Software zur Sanktionslistenprüfung

Überblick zum Thema Sanktionslisten und wie Software hier unterstützen kann.

Häufig besteht Unklarheit darüber, wie mit dem Thema Sanktionslistenprüfung in Bezug auf den Kundenstamm und potenzielle Neukunden umgegangen werden soll. Muss ich wirklich für jedes neue Geschäft eine solche durchführen und wenn ja, in welchem Umfang muss dies geschehen? Folgender Beitrag soll hier Klarheiten schaffen und die Möglichkeit des Einsatzes einer Softwarelösung zur Unterstützung erläutern.

CLS Sanktionslistenprüfung

Prozesse der Zollabwicklung und Exportkontrolle wie die Sanktionslistenprüfung sollten Hand in Hand gehen.

Wir können Sie bei der Implementierung einer Softwarelösung unterstützen.

Was sind Sanktionslisten?

Sanktionslisten sind sogenannte personenbezogene Embargomaßnahmen. Diese sind in der Regel in Verordnungen enthalten, welche von der Europäischen Union erlassen wurden. Unter anderem werden hier Personen, Unternehmen oder sonstige Organisationen aufgenommen, mit welchen EU-Bürger oder EU-ansässige Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen eingehen dürfen. Genauer besteht hier ein sogenanntes Bereitstellungsverbot. Dies bedeutet, gelisteten Personen dürfen keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden.

Sanktionslisten sind häufig Anhänge europäischer Verordnungen. Diese enthalten in der Regel grundlegende Embargos gegen bestimmte Länder, wodurch beispielsweise die Ausfuhr bestimmter Waren in diese Länder verboten ist. Weiter führen dann die entsprechenden Verordnungen in diesem Zusammenhang Namen von Personen, Unternehmen und sonstiger Organisationen, für welche in diesem Zusammenhang ein Bereitstellungsverbot besteht. Diese Verordnungen werden auch regelmäßig geändert, häufig eben durch die Aufnahme neuer Namen oder präzisierender Informationen zu diesen.

Deutsche nationale Listen in diesem Sinne existieren aktuell nicht, jedoch existieren darüber hinaus außerhalb Europas solche Listen beispielsweise in den USA oder auch Großbritannien. Auch die Berücksichtigung dieser Listen kann wichtig werden bei Geschäftsbeziehungen in diese Länder.

Besteht eine Pflicht zur Sanktionslistenprüfung?

Eine solche Pflicht besteht grundsätzlich nicht, beispielsweise in der Form, dass Unternehmen ab einer gewissen Größe die Durchführung von Sanktionslistenprüfung verpflichtend vorgeschrieben wird und bei Nichteinhaltung Strafen verhängt werden können.

Jedoch können Freiheits- oder Geldstrafen bei Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen verhängt werden. Hier sind deutsche Strafverfolgungsbehörden für die Ermittlung solcher Verstöße gegen europäische Regelungen zuständig.

Demnach existiert keine Pflicht für die Prüfung solcher Listen, doch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und somit die Umsetzung der Embargomaßnahmen, wird den in der EU-ansässigen Unternehmen zur selbständigen Organisation auferlegt.

Wie führe ich eine Sanktionslistenprüfung durch?

Inhaltlich reicht es nicht aus, nur den Namen des betreffenden Unternehmens zu prüfen. Grundsätzlich sind alle an einem Geschäft beteiligten Personen und Unternehmen zu prüfen. Zu prüfen sind Lieferanten, sonstige eingeschaltete Dienstleister, Banken sowie vom Geschäftspartner abweichende Liefer- und Versandadressen, Empfängeradressen etc. Zusätzlich sollte, wenn bekannt, auch die Anteilseigner des betreffenden Unternehmens geprüft werden. Darüber hinaus sind eigene Mitarbeiter, Personen mit Zugang zum Unternehmen etc. zu prüfen.

Eine Prüfung hat dann mit diesen Daten gegen, die einzelnen europäischen Verordnungen zu geschehen. Hier kann im eingeschränkten Umfang auch auf eine durch die EU herausgegebene zusammengefasste Liste zurückgegriffen werden.

Wie im Einzelnen und besonders wie tiefgreifend und detailliert solche Maßnahmen im Unternehmen einzuführen sind, hängt letztlich vom Unternehmen selbst, der gehandelten Güter, dem Tätigkeitsfeld etc. ab. Vorgaben gibt es hier keine, diese Entscheidungen sind dem Wirtschaftsbeteiligten selbst überlassen. Jedoch schützt ein umso gewissenhafteres Vorgehen im schlimmsten Fall vor Strafen.

Software zur Sanktionslistenprüfung

Solche Prüfungen sind im Geschäftsbetrieb von Unternehmen nicht immer einfach einzubinden. Insbesondere muss eben berücksichtigt werden, dass eine solche Prüfung mehrmals zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt werden sollte. Um nicht zu verpassen, dass ein Name zwischen Aufnahme der Kundendaten und Versendung von Gütern auf eine solche Liste aufgenommen wird.

Um diese Prozesse möglichst reibungslos und sicher zu gestalten, ist der Einsatz von Softwarelösungen sicherlich sinnvoll. Nichtsdestotrotz kann eine solche Softwarelösung nicht als Rundumlösung betrachtet werden, denn manuelle Prüfungen können durch eine solche Software letztlich nicht ersetzt werden. Außerdem können auch bei noch so automatisierten Prozessen, Lücken durch Anwendungs- und Eingabefehler entstehen.

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