Aufschubkonto/
Zahlungsaufschub

Vorteile der Nutzung eines Aufschubkontos bei der Importabwicklung

Was ist ein Aufschubkonto?

Auf Antrag können die Zollbehörden nach Art. 110 UZK einen Zahlungsaufschub für Einfuhrabgaben bewilligen. Hierzu ist die Stellung einer Sicherheit notwendig (ausgenommen Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer). Die Zollbehörde kann auch einen sogenannten laufenden Zahlungsaufschub bewilligen. Dieser erstreckt sich nicht nur auf Abgaben, die für eine bestimmte Sendung anfallen, sondern auch auf Abgaben für zukünftige und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veranlasste Sendungen. Dieser laufende Zahlungsaufschub wird auch als Aufschubkonto bezeichnet.

Vorteile eines Aufschubkontos

Größere finanzielle Flexibilität

Die Zahlung der Einfuhrabgaben muss mit Aufschubkonto erst nach bis zu 6 Wochen erfolgen, nämlich am 16. des Folgemonats. Für die Einfuhrumsatzsteuer ist die Zahlung sogar erst am 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Kalendermonats fällig.

So ist es leichter, bei richtigem Einsatz einen „positiven Cashflow“ zu erhalten. Sie haben die Einfuhrabgaben, die je nach Sendung ein beträchtliches Ausmaß annehmen können, nicht sofort zu entrichten. So können Sie dieses Geld zum betreffenden Zeitpunkt anderweitig investieren.

Schnellere Zollabwicklung

Zeit ist Geld“ – besonders in der schnelllebigen Geschäftswelt. Ohne Aufschubkonto bleibt die Ware bei Einfuhr erst einmal beim Zoll, stehen bis die Einfuhrabgaben bezahlt sind. Sind Sie mit entsprechendem Bargeld nicht vor Ort, um die Ware unmittelbar zu bezahlen – was selten der Fall sein wird -, muss zur Zahlung zunächst eine Überweisung getätigt werden. Bis der Zoll die Zahlung bestätigt und ihre Ware freigibt, vergeht in der Regel Zeit.

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Beantragung Aufschubkonto

Antrag Sicherheit

Es ist zunächst ein Antrag auf Gesamtsicherheit bei der zuständigen Zollbehörde zu stellen. Diese soll bei Zahlungsausfall des Aufschubnehmers sichern, dass die anfallenden Abgaben trotzdem bezahlt werden. Eine Besonderheit gilt hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer, hier kann ein Aufschubkonto ohne Leistung einer Sicherheit beantragt werden.

Gesamtsicherheit nach Art. 95 UZK

Eine Gesamtsicherheit ist so zu verstehen, dass laufend bei Überführung von Waren in das Verfahren eine Belastung und bei Beendigung des Verfahrens eine Entlastung der Gesamtsicherheit erfolgt. Stellt sich dabei heraus, dass die Höhe der Sicherheit nicht ausreicht, kann die Überlassung der Waren zum betreffenden Verfahren verweigert werden, bis die Höhe der Gesamtsicherheit ausreichend angeglichen worden ist.

Form der Sicherheit

Die Sicherheit kann grundsätzlich als Barsicherheit oder als sog. Zollbürgschaft geleistet werden. Bei der Barsicherheit wird der Betrag auf einem Konto der Zollbehörde direkt hinterlegt. Bei der Zollbürgschaft wird eine Bürgschaftserklärung eines Dritten benötigt. Hier handelt es sich in aller Regel um eine Bankbürgschaft (auch durch Versicherungsunternehmen möglich). Die Bank bürgt dann für den Aufschubnehmer, dieser hat der Bank hierfür im Normalfall eine Gebühr zu zahlen.

Antrag Zahlungsaufschub

Der Antrag auf Zahlungsaufschub ist vom Beteiligten zu stellen, dieser kann auch ein Zollvertreter/eine Zollagentur sein. Darüber hinaus kann der Antrag auf Bewilligung eines Zahlungsaufschubs mit Sicherheitsleistung für Einfuhrabgaben + EUSt sowie für Einfuhrabgaben ohne EUSt gestellt werden. Ein Antrag auf Zahlungsaufschub ausschließlich für die EUSt kann ohne Sicherheitsleistung gestellt werden.

Inanspruchnahme des Zahlungsaufschubs

Die Inanspruchnahme des Aufschubkontos erfolgt bei der Einfuhranmeldung durch entsprechende Angaben. Erforderlich hierfür ist insbesondere eine Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer. Diese ist mit dem entsprechenden Formular bei der Generalzolldirektion Dresden zu beantragen. Außerdem wird eine Beteiligtenidentifikationsnummer zum elektronischen Nachrichtenaustausch mit dem Zoll benötigt.

Zahlung

Die im Laufe eines Kalendermonats buchmäßig erfassten und aufgeschobenen Abgabenbeträge sind spätestens am 16. Tag des darauf folgenden Kalendermonats durch den Aufschubnehmer an die Bundeskasse Trier zu entrichten.

Fazit

Ein Aufschubkonto beim Zoll bietet, besonders bei einem hohen Einfuhrvolumen viele Vorteile wie einen positiven Cashflow. Zudem sind ihre Sendungen in der Regel schneller durch den Zoll. Insbesondere bei vielen monatlichen Einfuhren ist die Beantragung eines eigenen Aufschubkontos sinnvoll oder Sie nutzen für ihre Importe das Aufschubkonto einer Zollagentur

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Wir verfügen über eine Anbindung an e-dec, das elektronische Zollsystem der Schweiz. Die gesamte Zollabwicklung von Sendungen zwischen Deutschland und der Schweiz ist so möglich. In Deutschland durch das IT-Verfahren Atlas, auch hier besitzen wir eine Anbindung.

Bei Importen aus der Schweiz können wir die Ausfuhranmeldung in der Schweiz übernehmen sowie die anschließende Einfuhranmeldung in Deutschland + Abwicklung über unser Aufschubkonto. Umgekehrt melden wir die Ausfuhr und Einfuhr bei Sendungen von Deutschland in die Schweiz für Sie an.

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